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Arbeitsverträge sorgfältig prüfen: Die größten Stolpersteine

Häufig enthalten Arbeitsverträge Klauseln, die für Arbeitnehmer nachteilig sein können. Daher ist es wichtig, genau zu wissen, welche Aspekte man prüfen sollte, bevor man einen Vertrag unterzeichnet.


Kennen Sie den genauen Inhalt Ihres Arbeitsvertrags? Und haben Sie alles vollständig verstanden? Manchmal entdecken Arbeitnehmer versteckte Fallstricke in den Vertragsklauseln.

Deshalb sollte man einen Arbeitsvertrag erst unterschreiben, wenn alle Aspekte klar sind, rät Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Klauseln sollte man vor der Unterzeichnung rechtlichen Beistand suchen. "Nehmen Sie den Vertrag nicht wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hin, die Sie einfach abnicken", sagt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Mindestanforderungen an Verträge

Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn wesentliche Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden müssen. Dazu gehören etwa Arbeitsort, Gehalt und Kündigungsfrist, so Till Bender.

Zudem sollte der Arbeitsvertrag das widerspiegeln, was im Vorstellungsgespräch besprochen und vereinbart wurde, sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Bei welchen Klauseln ist besondere Vorsicht geboten? Ein Überblick:

Kündigung vor Arbeitsbeginn ausschließen

Normalerweise kann ein Arbeitsvertrag auch vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn zu den üblichen Fristen gekündigt werden, zum Beispiel, wenn sich für den Arbeitnehmer ein besseres Jobangebot ergibt.

Allerdings dürfen Arbeitgeber eine solche Kündigung durch eine Klausel ausschließen. Damit diese wirksam wird, muss die Kündigung vor Arbeitsbeginn für beide Seiten ausgeschlossen werden, erklärt Markowski. "Eine typische Falle, die oft für Überraschungen sorgt."

Oft sind solche Klauseln mit Vertragsstrafen für den Fall verbunden, dass der Arbeitnehmer die Stelle nicht antritt. Arbeitnehmer riskieren dann Strafen in Höhe eines Gehalts.

Checkliste: Arbeitsvertrag
Wie einen Arbeitsvertrag kündigen? Hier erfährst Du, welche Bestandteile in einem Vertrag festgehalten sind und bei welchen Regelungen Vorsicht geboten ist. 

Probezeit und Probearbeitsverhältnis

In der Regel wird im Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Dadurch können beide Vertragsparteien eine Kündigung mit sehr kurzer Frist aussprechen, so Markowski. Aber Vorsicht: "Probezeit bedeutet nicht, dass man Kündigungsschutz hat", warnt DGB-Experte Till Bender.

In den ersten sechs Monaten kann grundsätzlich ohne Grund gekündigt werden, unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst danach. Laut Markowski sollte man eine möglichst kurze Probezeit anstreben.

Die Probezeit darf jedoch nicht mit dem Probearbeitsverhältnis verwechselt werden. Wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, nach der das Arbeitsverhältnis für sechs Monate zur Erprobung befristet ist, sollten Arbeitnehmer aufmerksam werden.

"Das ist ein befristeter Arbeitsvertrag durch die Hintertür. In einem solchen Fall würde ich als Arbeitnehmer auf jeden Fall nachhaken", rät Kaarina Hauer. Dann endet das Arbeitsverhältnis nach sechs Monaten automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

Arbeitsort und Arbeitszeit

Klauseln, die ohne weitere Einschränkung eine bundesweite oder sogar eine weltweite dauerhafte Versetzung vorsehen, sind in der Regel unwirksam, erklärt Markowski.

Allerdings gilt: Wenn der Arbeitsort nicht festgelegt ist, kann der Arbeitgeber diesen bestimmen. "Bei mehreren Betriebsstätten kann das bedeuten, dass man an verschiedenen Orten eingesetzt wird", sagt Hauer. Vereinbarungen über Homeoffice, die im Bewerbungsgespräch getroffen wurden, sollten ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.

Für Teilzeitbeschäftigte ist es besonders wichtig, dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit im Vertrag verbindlich festgelegt ist. Wenn beispielsweise nur vormittags gearbeitet werden kann, im Vertrag jedoch lediglich 20 Stunden angegeben sind, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nach eigenem Ermessen bestimmen.

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Du hast dich erfolgreich im Bewerbungsprozess durchgesetzt und hast die Zusage für den Job bekommen. Eine der wichtigsten Sachen steht aber noch aus: Der Arbeitsvertrag. Hierbei gibt es einige Punkte, die Du auf jeden Fall verhandeln solltest.  

Kündigungsfristen

Wenn keine Regelung getroffen ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Markowski warnt vor Klauseln, die die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer an die Betriebszugehörigkeit koppeln. In diesem Fall verlängern sich die Kündigungsfristen nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer, je länger das Arbeitsverhältnis besteht.

Laut Kaarina Hauer kann es jedoch heikel sein, dieses Thema bereits im Vorstellungsgespräch anzusprechen. "Als Arbeitgeber würde ich fragen, warum Sie bei mir anfangen wollen, wenn Sie jetzt schon über Kündigungsfristen diskutieren." In der Praxis ist es jedoch meist möglich, durch eine Aufhebungsvereinbarung aus einem Vertrag und Arbeitsverhältnis auszusteigen.

Widerrufs- oder Freiwilligkeitsklauseln

Manche Arbeitsverträge enthalten Widerrufs- oder Freiwilligkeitsklauseln, die sich beispielsweise auf die Zahlung von Zulagen oder Boni beziehen. In solchen Fällen kann es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen. "Auf jeden Fall sollte man Regelungen vermeiden, die vorsehen, dass der Arbeitgeber etwas freiwillig oder widerruflich gewährt", sagt Markowski. "Arbeitsverträge sollten verbindliche Leistungen enthalten."


Dieser Artikel wurde mithilfe von Automatisierungstechnologie überarbeitet

Veröffentlicht
09.05.2023